Allgemeine Geschäftsbedingungen der Horst Siefert OHG, Alte Straße 7, 56479 Hellenhahn

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen, sofern die Leistungen nicht einem Verbraucher gegenüber erbracht werden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Abweichende Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen sowie eventuelle Zusicherungen und mündliche Abreden bedürfen zur Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Umfang und Art der Leistung bestimmt sich allein nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.

Der Besteller hat für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen verantwortlich. Für eine von uns gefertigten Zeichnungen, Berechnung und sonstigen Unterlagen sowie Muster behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Für eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte oder sonstige Verwendungen bedarf der Besteller unserer Zustimmung. Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind branchenübliche Näherungswerte. Geringfügige Abweichungen sind als vertragsgemäß hinzunehmen, sofern sie den vertragsgemäßen Gebrauch der Sache nicht mindern oder nicht ausdrücklich etwas anderes zugesichert worden ist.

3. Zahlungsbedingungen und Preise

Unsere Preise gelten in Euro und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung. Die Zahlungsziele werden, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf 10 Tage mit 2% Skonto und 30 Tage netto festgelegt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht aus demselben Vertragsverhältnis resultiert. Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Wir sind jederzeit berechtigt, zur Absicherung unserer Zahlungsansprüche vom Besteller geeignete Zahlungssicherheiten, zum Beispiel in Form einer Bankbürgschaft, zu verlangen.

Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, sind wir bei Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis sind wir nur für die vereinbarte Lieferzeit, jedoch mindestens vier Monate, gebunden. Im Fall von nachgewiesenen Mehraufwendungen, die uns durch den Annahmeverzug des Bestellers entstehen, erheben wir Anspruch darauf, die Mehrkosten durch den Besteller ersetzt zu bekommen.

4. Leistungszeit

Die von uns genannten Lieferzeiten/ -Termine sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche vom Besteller zu schaffenden Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrages vorliegen (z.B. Maße, Werkstoffangaben, Auflagen, ggf. Oberflächenbearbeitung usw.) und die Bestellung vom Lieferanten schriftlich bestätigt wurde. Unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder Maschinenausfall, verlängern die Lieferzeit dementsprechend. Dies gilt auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges auftreten. Nachträgliche Änderungen, die vom Besteller zu verantworten sind, verlängern die Lieferzeit dementsprechend. Schadensersatzansprüche aufgrund eines Lieferverzuges, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus erlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch den Lieferer beruhen, sind gegen den Lieferer ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Fehlern der vertraglich vorausgesetzten Eignung, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns dadurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehr- oder Lagerkosten zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzuges indes geht die Gefahr des zufälligen Erlöschens oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über.

5. Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten ist unser Geschäftssitz in 56479 Hellenhahn. Bei Lieferungen der Kaufsache geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur, oder eine sonstige Transportperson auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir gemäß gesonderter Vereinbarung „frei Haus“ liefern. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Bei Abholung der Kaufsache geht die Gefahr mit Übergabe über.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen der von uns gelieferten Ware, bleibt sie unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware weiter zu veräußern. Die daraus entstehenden Kaufpreisansprüche tritt der Besteller schon jetzt bis zur Höhe unserer Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Besteller an uns ab, unabhängig davon, ob der Verkauf ohne oder nach Umbildung, Bearbeitung oder Verbindung der Ware erfolgt. Der Besteller bleibt jedoch zur Einziehung der Ansprüche auch nach Abtretung ermächtigt. Unserer Berechtigung zum Einzug der Forderung bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und keine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers besteht, zum Beispiel Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Feststellung der Unpfändbarkeit. In einem solchen Fall können wir allerdings verlangen, dass der Besteller uns sämtliche abgetretene Forderungen inklusive der Schuldner benennt, und alle zur Einziehung notwendigen Unterlagen vergibt und die Abtretung den Schuldnern angezeigt. Wir verpflichten uns, den Eigentumsvorbehalt aufzugeben, soweit und der Besteller eine andere, zumindest gleichwertige Sicherheit anbietet.

7. Mängel und Haftung

Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln der Kaufsache setzen zwingend voraus, dass der Besteller seiner Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sofern ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder einer Neulieferung berechtigt. Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort erbracht worden ist, sind von uns nicht zu übernehmen. Schlägt die von uns gewählte Nacherfüllung fehlt, ist der Besteller berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Von den durch die Nachbesserung beziehungsweise Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten, einschließlich des Versandes. Eine Haftung auf Schadensersatz wird unsererseits bezüglich einer Gewährleistung im Falle von Vertragsverletzungen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, wenn die Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits, oder durch die Verletzung einer Kardinalpflicht aus dem Vertrag einer dem Vertragszweck gefährdenden Weise verursacht worden sind. Nicht vom Haftungsausschluss betroffen sind ferner durch uns schuldhaft verursachten Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich Mängelfolgeschäden beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Handelt es sich bei der Kaufsache um gebrauchte Ware einschließlich Muster oder vor für Ware, wird eine Gewährleistung ausgeschlossen. Hinsichtlich eventueller Ansprüche aufgrund Vorsatzes oder groben Verschuldens beziehungsweise Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Sollte sich bei der Prüfung behaupteter Mängelansprüche herausstellen, dass ein Mangel nicht vorliegt oder von uns nicht zu vertreten ist, hat der Besteller die durch die Prüfung verursachten Kosten zu tragen.

8. Gerichtsstand und Rechtswahl

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Geschäftssitz des Unternehmens ausschließliche der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller nicht berührt.

Stand 19.10.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen herunterladen (PDF)